Weitere Immobilien in Dehesa de Campoamor
Veröffentlicht im BOP (Amtsblatt der Provinz) am 9. Dezember 2025, die endgültige Genehmigung der spezifischen Änderung des Teilplans für den Sektor Y-1 „Campoamor Norte”, Block U.8. des PGMOU von Orihuela, vorgelegt von Grupo Montepiedra, S.A.
Dieses Grundstück befindet sich innerhalb der bekannten Wohnsiedlung Dehesa de Campoamor, auf der Innenseite der nördlichen Zufahrtsstraße zur Siedlung, in der Nähe von Aguamarina.
In seiner ordentlichen Plenarsitzung am 30. Oktober 2025 hat der Stadtrat von Orihuela folgenden Beschluss zu diesem Thema gefasst
Zurückweisung der Vorwürfe
Die Vorwürfe bezüglich Überschwemmungen werden zurückgewiesen, während die Vorwürfe bezüglich Schutzgebieten teilweise akzeptiert werden. Diese Vorwürfe wurden von zahlreichen lokalen und provinzialen Vereinigungen aus Alicante vorgebracht, darunter die Vereinigung der Freunde der Sierra Escalona und die Vereinigung der Freunde der Feuchtgebiete im Süden Alicantes.
Diese Zurückweisung erfolgt während der öffentlichen Informationsphase zur spezifischen Änderung des Teilplans für den Sektor Y-1 „Campoamor Norte”, Block U.8, des PGMOU von Orihuela, basierend auf dem technischen Bericht vom 30. September.
Endgültige Genehmigung
Die spezifische Änderung des Teilplans für den Sektor Y-1 „Campoamor Norte”, Block U.8, des PGMOU (Allgemeiner Stadtentwicklungsplan) von Orihuela, eingereicht von der Grupo Montepiedra, S.A., vom 6. Oktober 2025, wird hiermit genehmigt.

Vom Bauträger zu beachtende Vorschriften
1 – Vor Baubeginn und mit ausreichendem Vorlauf muss der Bauträger eine spezifische Untersuchung des Grundstücks durchführen, um vor Ort das Nichtvorhandensein von Exemplaren der oben genannten Arten zu überprüfen, und die Ergebnisse dem Regionalen Umweltdienst von Alicante mitteilen.
2 – Der rechtliche Status der Grundstücke muss in Einklang gebracht werden, da Baugenehmigungen erst erteilt werden können, wenn der eingetragene und rechtliche Status der Grundstücke den Planungsvorschriften entspricht.
3 – Die Tabelle der PGMOU-Versorgungsstandards muss angepasst werden, damit der im Gesamtplanbericht verzeichnete Gesamtüberschuss von 16.410 m² an Grünflächen des Primärnetzes um 250 m² reduziert wird, was der neuen Mindestversorgung entspricht, die aufgrund des mit dieser Änderung verbundenen Bevölkerungswachstums erforderlich ist.
4 – Als Korrekturmaßnahme müssen auf der Straße Wenceslao Fernández Flores Geschwindigkeitsbegrenzungen installiert werden.
5 – Das Bauprojekt für die Wohnungen muss je nach Art der Bebauung individuelle oder kollektive Anschlüsse an die Trinkwasser- und Abwassersysteme vorsehen, wobei auch die Ableitung des Regenwassers zu berücksichtigen ist, da es in diesem Bereich der Gemeinde kein separates Netz gibt.
6 - Im Bereich der N-332 muss eine Lärmschutzwand installiert werden, um das untersuchte Gebiet vor dem Lärm zu schützen, der durch den Verkehr auf dieser Infrastruktur verursacht wird. Die Lärmschutzwand weist folgende Eigenschaften auf:
- Beschreibung: Sandwich-Lärmschutzwand aus 0,6 mm dicken verzinkten Stahlblechplatten mit einer 80 mm dicken Füllung aus hochdichter Steinwolle. Die zur N-332 (Lärmquelle) gerichtete Seite der Schallschutzwand besteht aus perforiertem verzinktem Stahlblech. Sie muss den Anforderungen der Normen UNE EN 1793-2 (Kategorie B3) und UNE EN 1793-1 (Kategorie A4) hinsichtlich Schalldämmung und Schallabsorption entsprechen.
- Länge: Die vorgeschlagene Schallschutzwand wird etwa 150 m lang sein.
- Höhe: Die Höhe über der Fahrbahn der N332 wird mit 3 Metern angenommen.
Städtebauliche Vorschriften
Die Stadtplanungsbehörde von Orihuela ändert die Typologie des Blocks U-8, ohne dessen Bebaubarkeit zu verändern, von freistehenden Einfamilienhäusern zu gruppierten Mehrfamilienhäusern (PM 11).
Type of building | Poblado marinero |
Uses | Residential for collective housing grouped together in an internal relationship and with low activity |
Maximum façade | 40 metres, except in justified cases |
Maximum building coefficient | 1,50 m3/m² (0,46 m2/m2) |
Maximum height | Ground floor+1 Articles 22 and 23 of the Building Regulations |
Maximum occupancy | 45% |
Maximum number of dwellings | 33 dwellings |
Privilegierte Lage
Orihuela Costa ist ein privilegierter Ort mit wunderschönen Stränden und einem fast ganzjährig milden Klima, dem es jedoch an Dienstleistungen mangelt, die seiner Größe angemessen sind.
Neben ihren herrlichen Stränden verfügt unsere Küste über vier Golfplätze. Las Colinas liegt etwas weiter von der Küste entfernt und ist der einzige, der noch nicht von Gebäuden umgeben ist. Hoffen wir, dass diese grüne Lunge weiterhin geschützt bleibt.

Die Entfernung von 35 km zum Stadtzentrum von Orihuela bedeutet, dass es als Strandgebiet gilt, und trotz seines bedeutenden städtischen Wachstums in den letzten Jahren, das offensichtlich vom Stadtrat genehmigt wurde, ging dies nicht mit den öffentlichen Dienstleistungen einher, die seine Bevölkerung benötigt.

Mangel an öffentlichen Dienstleistungen
Der Stadtrat von Orihuela genehmigt weiterhin weitere Bauprojekte in Orihuela Costa, von denen die überwiegende Mehrheit für Zweitwohnungen oder touristische Zwecke bestimmt ist, was bedeutet, dass der Stadtrat die Steuereinnahmen einzieht, aber nicht die für eine Bevölkerung dieser Größe erforderlichen Dienstleistungen bereitstellt.
Wir hören oft von Menschen, die mit der Absicht nach Orihuela Costa gekommen sind, sich dort dauerhaft niederzulassen, aber aufgrund des Mangels an öffentlichen Dienstleistungen aller Art, Gesundheitszentren, Schulen, öffentlichen Aktivitätszentren für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, öffentlichen Verkehrsmitteln usw. sehr entmutigt sind und nun erwägen, woanders hinzuziehen.



