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Autofahren in Spanien

Sie ziehen nach Spanien und wollen Auto fahren? Es ist wichtig, dass Sie einen gültigen Führerschein und die entsprechenden Dokumente für Ihr Fahrzeug haben. Hier erfahren Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.

Isabel Befán
Isabel B.Real estate expert
Madrid
Isabel B.Real estate expert

Fahrregeln

Die Verkehrsregeln in Spanien sind denen in vielen anderen europäischen Ländern sehr ähnlich. So hält sich der Verkehr beispielsweise auf der rechten Straßenseite, und überholt wird auf der linken Seite. Vor allem Bürger aus EU-/EFTA-Ländern werden viele Gesetze zur Straßenverkehrssicherheit und Standards für die Fahrzeugausstattung wiedererkennen.

Spanien hat eine der niedrigsten Raten an tödlichen Verkehrsunfällen in der EU, mit 35 Todesfällen pro Million Einwohner, verglichen mit dem EU-Durchschnitt von 44 Todesfällen pro Million Einwohner.

Die Generaldirektion für Verkehr (Dirección General de Tráfico - DGT) überwacht das spanische Straßenverkehrssystem.

Barcelona

Kraftfahrzeuge in Spanien

In Spanien kommen auf 1.000 Einwohner etwa 629 Autos. Diese Zahl liegt im europäischen Durchschnitt, mit insgesamt 560 Autos pro 1.000 Einwohner in der Europäischen Union.

Die elektrifizierte Fahrzeugflotte (Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge) in Spanien umfasste am 31. Dezember 2024 599.877 Fahrzeuge. Diese Zahl ist 28 % höher als die Ende 2023 verzeichnete.

Für das Jahr 2025 wird ein Anstieg der Verbreitung von Elektroautos in Spanien erwartet, der durch das Ende des Verkaufs von Verbrennungsfahrzeugen im Jahr 2035 und die Anreize des Plans Moves IV gefördert wird. Es wird erwartet, dass die Verkäufe von Elektroautos 6,1% des Gesamtmarktes erreichen werden.

Elektroautos:

Wachstum:

Es wird erwartet, dass die Zulassungen von Elektroautos im Jahr 2025 mit einem Wachstum von 22,3 % im Vergleich zu 2024 auf 62.435 Einheiten steigen werden.

Anreize:

Es wird erwartet, dass der Plan Moves IV mit Subventionen für den Kauf von Elektrofahrzeugen die Akzeptanz dieser Fahrzeuge weiter fördern wird.

Autos mit Emissionen (Verbrennung)

Auswirkungen der europäischen Vorschriften: Neue Beschränkungen für CO₂-Emissionen könnten zu einem Rückgang der Verkäufe von Verbrennungsfahrzeugen führen, der auf 175.000 Einheiten geschätzt wird.

Elektrische Ladepunkte

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 40.438 Ladepunkte gezählt, von denen 10.088 neu installiert wurden, was einem Anstieg von 33 % gegenüber dem Jahr 2023 entspricht.

In Bezug auf die Leistung ist es erwähnenswert, dass sich die Zahl der Schnellladepunkte innerhalb eines Jahres fast verdoppelt hat. Das Jahr 2025 hat mit einem Anstieg des öffentlichen Ladenetzes um 20 % auf 46.358 Punkte begonnen.

Schadstoffarme Zonen

In Spanien haben mehrere Städte Umweltzonen eingerichtet, um die Luftqualität zu verbessern und die Verschmutzung zu verringern. Der Zweck von Umweltzonen ist es, den Zugang der umweltschädlichsten Fahrzeuge zu bestimmten städtischen Gebieten zu beschränken und dadurch eine nachhaltige Mobilität zu fördern und die Luftqualität in den Städten zu verbessern.

Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern, sowie Inselgebiete, sind verpflichtet, ZBE zu implementieren. Das Gesetz 7/2021 vom 20. Mai über den Klimawandel und die Energiewende legt diese Verpflichtung fest.

Einige Städte, die ZBEeingeführt haben oder dabei sind, sie einzuführen , sind:

  • Madrid: Madrid Central ist eine ZBE, die den Zugang auf Fahrzeuge mit A-, B- und C-Plaketten beschränkt (Fahrzeuge ohne Plakette, Dieselfahrzeuge, die vor 2006 zugelassen wurden, und Benzinfahrzeuge, die vor 2000 zugelassen wurden).
  • Barcelona: Barcelona hat eine ZBE, die Fahrzeuge mit einer A-Plakette betrifft.
  • Valencia: Valencia hat eine ZBE eingeführt, die Fahrzeuge ohne Aufkleber betrifft.
  • Sevilla: In Sevilla gilt eine ZBE, die Fahrzeuge ohne Plakette und mit A-Plakette betrifft.
  • Córdoba: Córdoba hat ein ZBE eingeführt.
  • A Coruña: A Coruña hat eine ZBE.
  • Rivas-Vaciamadrid: Rivas-Vaciamadrid hat auch eine ZBE.
  • San Cugat del Vallés: San Cugat del Vallés hat eine ZBE eingeführt.
  • Badalona: Badalona hat ein ZBE.
  • Sant Joan Despí: Sant Joan Despí hat eine ZB.

Andere spanische Städte arbeiten an der Umsetzung LEZ, wie Gijón, Valladolid, Burgos und Extremadura.

Low lemission zone

Wer darf in Spanien Auto fahren?

Um in Spanien ein Auto zu fahren, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein besitzen. Personen aus EU-/EFTA-Staaten können den Führerschein ihres Heimatlandes verwenden, müssen sich jedoch bei den örtlichen Behörden anmelden und ihn nach Ablauf der Gültigkeit in einen spanischen Führerschein umtauschen.

Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige können ihren bestehenden ausländischen Führerschein sechs Monate lang verwenden, danach ist ein Umtausch in einen spanischen Führerschein erforderlich. Eine Alternative ist der Erwerb einer internationalen Fahrerlaubnis (IDP), die bis zu einem Jahr gültig ist.

Wenn Ihr Führerschein in einer anderen Sprache als Spanisch abgefasst ist, muss er offiziell übersetzt oder von einem IDP begleitet werden.

Spanische Führerscheine

Die DGT ist für die Ausstellung von Führerscheinen in Spanien zuständig. Die aktuellen Führerscheine sind kreditkartengroß (und über die DGT-Anwendung auch in digitaler Form gültig) und enthalten das Foto und die Unterschrift des Inhabers sowie Angaben wie Name, Geburtsdatum, Ausstellungs- und Ablaufdatum und eine eindeutige Führerscheinnummer. Sie bleiben in der Regel zehn Jahre lang gültig.

Spanish driving licence

Erwerb eines Führerscheins in Spanien

Um einen spanischen Führerschein zu erhalten, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Spanien haben und eine zweiteilige Prüfung (eine schriftliche Theorieprüfung und eine praktische Fahrprüfung) erfolgreich bestehen. Dieses Erfordernis entfällt, wenn Sie einen qualifizierten ausländischen Führerschein umtauschen, wobei je nach Herkunftsland bestimmte Bedingungen gelten (Einzelheiten siehe unten).

In Spanien gibt es ein Punktesystem für den Führerschein. Autofahrer beginnen in der Regel mit 12 Punkten, die bei Verkehrsverstößen abgezogen werden. Das Erreichen von null Punkten führt in der Regel zum Entzug des Führerscheins.

Führerscheine, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) ausgestellt wurden, sind für das Führen von Kraftfahrzeugen in Spanien gültig, solange sie gültig sind und ihnen nicht aus irgendeinem Grund entzogen wurden, mit der Ausnahme, dass das für das Führen von Kraftfahrzeugen erforderliche Alter demjenigen entsprechen muss, das für den Erwerb des entsprechenden spanischen Führerscheins erforderlich ist.

Umtausch eines ausländischen Führerscheins in Spanien

EU/EFTA-Bürger

Der Umtausch eines Führerscheins in Spanien ist relativ einfach. EU-/EFTA-Bürger müssen ihren Führerschein in der Regel nur erneuern, wenn er abläuft, und ihn gegen einen spanischen umtauschen, es sei denn, sie möchten ihn in ihrem Heimatland erneuern. Besuchen Sie die Website der DGT. Sie können das Verfahren auch online abwickeln.

Europäische Bürger, die sich seit mehr als zwei Jahren in Spanien aufhalten und deren ursprüngliche Genehmigung unbefristet oder seit mehr als 15 Jahren gültig ist, müssen diese gegen eine spanische Genehmigung austauschen.

Nicht-EU/EFTA-Bürger

Nicht-EU-Bürger müssen ihren Führerschein in der Regel nach sechs Monaten umtauschen (oder nach einem Jahr, wenn sie mit einer IDP fahren). Spanien hat mit etwa 25 Ländern, darunter Brasilien, Japan und die Türkei, Abkommen zum Umtausch des Führerscheins geschlossen, die einen unkomplizierten Umtausch ermöglichen. Wenden Sie sich an die DGT ( Spanische Verkehrsbehörde)

Staatsangehörige aus anderen Ländern wie Australien oder den USA müssen die spanische Fahrprüfung ablegen, um einen vollwertigen Führerschein zu erhalten.

Um einen ausländischen Führerschein in Spanien umzutauschen, müssen Sie einen Termin bei einer Polizeistation oder einem Verkehrsamt (tráfico) vereinbaren. Sie müssen ein Antragsformular für den Umtausch mit einreichen:

Erforderliche Unterlagen

1. Umtausch von EU-Führerscheinen:

Erforderlich sind ein gültiger ausländischer Führerschein, ein nationaler Personalausweis oder eine Aufenthaltskarte sowie gegebenenfalls ein Gutachten über die physische und psychische Eignung.

2. Austausch von Lizenzen aus Ländern mit Abkommen:

Erforderlich sind ein gültiger ausländischer Führerschein, ein Personalausweis oder eine NIE oder ein gültiger Reisepass, eine Aufenthaltskarte und gegebenenfalls ein psychologisches und physisches Eignungsgutachten.

3. Umtausch von Nicht-EU-Führerscheinen:

Erforderlich sind ein gültiger ausländischer Führerschein, ein nationaler Personalausweis oder eine Aufenthaltskarte, eine Bescheinigung über die Eintragung im Ausländerregister, eine Aufenthaltsgenehmigung und gegebenenfalls ein Gutachten über die körperliche und psychische Eignung.

Fahrer mit Behinderungen in Spanien

Menschen mit Behinderungen können einen Führerschein erwerben, wenn sie die medizinischen Voraussetzungen erfüllen und ein behindertengerechtes Fahrzeug besitzen, so die DGT. Wenn Sie ein Fahrzeug an Ihre Behinderung anpassen müssen, müssen Sie sich an die Verkehrsdirektion oder das Verkehrsamt wenden, um die erforderlichen Anpassungen anzugeben.

Autofahrer in Spanien, die behindert oder in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können einen EU-Parkausweisbeantragen . Dieser Ausweis gewährt besondere Parkprivilegien, darunter Zugang zu ausgewiesenen Parkplätzen und kostenlose oder ermäßigte Parkgebühren. Die Anträge für den Ausweis werden über Ihre örtliche Gemeinde in Spanien bearbeitet.

Parking for disabled people

Das allgemeine Verfahren zur Beantragung eines Parkausweises für Menschen mit Behinderungen umfasst die folgenden Schritte:

1. Beantragen Sie den Ausweis bei Ihrer Gemeindeverwaltung, in der Regel beim Sozialamt oder bei der örtlichen Polizei.

2. Beantragen Sie die Karte: Fordern Sie im Rathaus das Antragsformular und die erforderlichen Unterlagen an.

3. Voraussetzungen: Sie müssen mindestens zu 33 % behindert sein, und die im ärztlichen Gutachten anerkannte Behinderung muss mit der beantragten Unterstützung in Zusammenhang stehen.

4. Unterlagen: Die Unterlagen können je nach Autonomer Gemeinschaft variieren, umfassen aber im Allgemeinen Folgendes:

  • Offizielles Antragsformular.
  • Fotokopie des Personalausweises des Antragstellers oder der Ausweisnummer für ausländische Einwohner (NIE).
  • Ärztliches Gutachten, das die Behinderung und ihren Schweregrad bestätigt.
  • Aktuelles Foto des Antragstellers.
  • Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (falls der Antragsteller minderjährig oder nicht unterschriftsberechtigt ist).

5. Bearbeitung: Die Bearbeitung findet im Rathaus statt, wo Sie über den Ablauf und die Fristen informiert werden.

6. Zahlung von Gebühren: Für die Ausstellung der Karte kann eine Gebühr erhoben werden.

7. Abholung des Ausweises:Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, können Sie Ihren Parkausweis im Rathaus abholen.

Verkehrsregeln und Bußgelder in Spanien

Unter folgendem Link finden Sie Informationen zu den Verkehrsregeln: Verkehrsregeln (Normas de Trafico)

Wichtigste Regeln für die Sicherheit im Straßenverkehr

  • Fahren Sie nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. ...
  • Legen Sie den Sicherheitsgurt an. ...
  • Beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen. ...
  • Benutzen Sie Ihr Mobiltelefon nicht. ...
  • Pflegen Sie Ihr Fahrzeug. ...
  • Signalisierung und Verwendung von Lichtern. ...
  • Beachten Sie Ampeln und Verkehrsschilder. ...
  • Halten Sie einen Sicherheitsabstand.

Strafen bei Verstößen

Die Strafen im Straßenverkehr können je nach Delikt unterschiedlich sein und reichen von einem Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis hin zum Verlust von Punkten im Führerschein. Die Höhe der Geldstrafe für ein Bußgeld hängt daher von der Schwere des begangenen Verstoßes ab.

Verstöße

Strafen

Verlust von Punkten

Art des Verstoßes

Geringfügig

Geldbußen von bis zu 100€

Keine

Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 20 km/Std.

Schwerwiegende

Geldbußen von bis zu 200€

Einige

ein Mobiltelefon benutzen, ohne die Hände frei zu haben

Sehr schwerwiegend

Geldstrafen von 500€

Immer

Alkohol und Drogen

Geschwindigkeitsübertretung

Bußgelder: zwischen 100 € und 600 €

Punkte: von 2 bis 6 Punkte

Das Gesetz: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h auf innerörtlichen Straßen und 80 km/h auf überörtlichen Straßenist eine Straftat . Auf Abschnitten von Autobahnen und Überlandstraßen, die in Städte führen und auf denen Geschwindigkeitsbegrenzungen von weniger als 100 km/h festgelegt wurden, werden Geschwindigkeitsübertretungen mit den entsprechenden Bußgeldern gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet. Die übrigen verwaltungs- und strafrechtlichen Sanktionen gelten nur bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 100 km/h und unter den für diese Grenze festgelegten Bedingungen.

Alkohol und Drogen

Bußgelder: zwischen 500 € und 1.000 €

Punkte: zwischen 4 und 6 Punkten

Gesetzliche Bestimmungen: Der maximale Blutalkoholspiegel für Fahranfänger und Berufskraftfahrer beträgt 0,15 mg/l in der Ausatemluft. Für alle anderen Fahrer gilt ein Wert von 0,25 mg/l, und eine Überschreitung von 0,60 mg/l ist eine Straftat. Bei anderen Drogen ist jedes Vorhandensein im Körper ein Grund zur Bestrafung.

 Traffic control in the city

Mobile Geräte

Strafen: 200 €.

Punkte: von 3 bis 6 Punkte

Das Gesetz: Die Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung, das Lesen oder Versenden von Nachrichten oder das Benutzen von Kopfhörern (auch wenn es nur einer ist) während der Fahrt ist strafbar. Die manuelle Nutzung von Navigationsgeräten oder anderen elektronischen Geräten ist ebenfalls verboten. Das Fahren mit einem Mobiltelefon in der Hand wird mit dem Verlust von 6 Punkten geahndet.

Helm, Sicherheitsgurt und Kinderrückhaltesystem

Bußgelder: 200 €.

Punkte: 4 Punkte

Was das Gesetz sagt:

  • Sicherheitsgurte müssen auf allen Plätzen angelegt und korrekt befestigt werden. Klammern oder Vorrichtungen, die ihre Funktion beeinträchtigen oder blockieren, dürfen nicht verwendet werden. Der Fahrer ist verantwortlich (mit entsprechendem Punkteabzug), wenn ein Kind ohne Kinderrückhaltesystem (CRS) mitfährt.
  • Bei Helmen wird das Nichttragen eines Helms oder die missbräuchliche Verwendung dieser Gegenstände (z. B. das Tragen eines Helms, ohne ihn zu befestigen) geahndet. Der Motorradfahrer ist verantwortlich, wenn der Beifahrer keinen Helm trägt oder nicht das erforderliche Mindestalter erreicht hat.

STOP-Schilder und Ampeln

Bußgelder: 200 €.

Punkte: 4 Punkte

Das Gesetz sagt: Rote Ampeln und STOP-Schilder verpflichten Sie immer zum Anhalten. Bei STOP-Schildern gilt diese Verpflichtung auch für auf die Straße gemalte Fahrbahnmarkierungen, selbst wenn kein senkrechtes Zeichen vorhanden ist.

Ausführliche Informationen finden Sie bei der DGT

Traffic lights

Welche Unterlagen sollten Sie in Ihrem Fahrzeug mitführen?

Dokumentation

Alle Fahrzeuge müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins und einer Bescheinigung über die technischen Daten oder eines TÜV-Zertifikats sein, um legal am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

  • Die Verkehrserlaubnis ist das Dokument, das den Besitz eines jeden Fahrzeugtyps ausweist, einschließlich spezieller Fahrzeuge, wie landwirtschaftliche Fahrzeuge, Baufahrzeuge und Servicefahrzeuge.
  • Die ITV-Karte oder das technische Datenblatt ist das Dokument, das bescheinigt, dass das Fahrzeug für den Verkehr auf den Straßen unseres Landes zugelassen ist. Diese Karten werden von den ITV-Stationen ausgestellt.
  • Außerdem müssen Sie beim Autofahren immer Ihren Führerschein mit sich führen.

Seit 2015 enthalten die Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge zwei neue Informationen: den Kilometerstand des Fahrzeugs und das Datum, an dem der TÜV abläuft (wenn das Auto neu ist, wird der Kilometerstand nicht angegeben, wohl aber das Datum, an dem der TÜV bestanden werden muss).

Diese Dokumente sind auch für Mietfahrzeuge erforderlich. Vergewissern Sie sich vor der Fahrt mit einem Mietfahrzeug, dass alle erforderlichen Dokumente vorhanden sind.

Vehicle registration certificate

Seit 2008 ist es nicht mehr vorgeschrieben, die Versicherungspolice oder den Nachweis der letzten Zahlung im Auto mitzuführen.

Obligatorische Ausrüstung

  • Ersatzrad: Es ist obligatorisch, ein komplettes Rad oder ein provisorisches Rad mit dem notwendigen Werkzeug zum Wechseln oder andernfalls ein Pannenset mitzuführen, das die Mobilität des Fahrzeugs gewährleistet.
  • Warnweste: Wenn Sie das Fahrzeug verlassen müssen, um auf der Straße oder dem Seitenstreifen einer Autobahn zu gehen, müssen Sie eine gut sichtbare Warnweste tragen. Deshalb sollten Sie eine solche Weste immer in Ihrem Auto mitführen.
  • Warndreiecke: Wie bei den Warnwesten ist es Pflicht, zwei zugelassene Warndreiecke im Auto mitzuführen, um andere Fahrer zu warnen, dass Ihr Fahrzeug steht.

Fahren ohne Führerschein in Spanien

Fahren ohne Führerschein kann je nach Situation und Schwere des Verstoßeszu Geldstrafen, zum Verlust der Fahrerlaubnis und sogar zu einer Freiheitsstrafe führen. Es gilt als Straftat nach Artikel 384 des Strafgesetzbuchs.

Straßenschilder in Spanien

Die Straßenschilder in Spanien entsprechen im Allgemeinen den europäischen Konventionen. Zu den wichtigsten Kategorien gehören:

  • Warnschilder: Weisen Autofahrer auf mögliche Gefahren hin. In der Regel dreieckig mit rotem Rand und einem schwarzen Symbol auf weißem Hintergrund.
  • Hinweisschilder: Geben allgemeine Informationen, z. B. über eine Parkzone oder einen Fußgängerüberweg. In der Regel rechteckig oder quadratisch, oft weißer Text/Symbole auf blauem Hintergrund oder schwarz auf weißem Hintergrund.
  • Verbotszeichen: Kennzeichnen Handlungen, die nicht erlaubt sind. In der Regel kreisförmig mit einem roten Rand und einem schwarzen Bild oder Text auf weißem Hintergrund.
  • Vorgeschriebene Schilder: Anweisungen, die Autofahrer befolgen müssen, wie z. B. das vorgeschriebene Linksabbiegen oder die Notwendigkeit von Schneeketten. In der Regel ein blauer Kreis mit einem weißen Bild oder Text.
  • Vorfahrtsschilder: Sie verdeutlichen die Vorfahrt in verschiedenen Situationen. Es gibt sie in verschiedenen Formen und Farben.

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